17.07.2026 · 4 Min. Lesezeit
Alte KI-Inhalte: Was gilt für Content von vor dem 2. August 2026?
Kein rückwirkendes Kennzeichnen. Aber jede erneute Veröffentlichung nach dem Stichtag löst die Pflicht neu aus.
Die gute Nachricht zuerst: Niemand muss im August 2026 seine komplette Content-Historie durchforsten und tausende alte Posts nachträglich labeln. Die Leitlinien der EU-Kommission stellen klar, dass KI-Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt und in Umlauf gebracht wurden, nicht rückwirkend markiert oder gekennzeichnet werden müssen. Empfohlen wird eine freiwillige Kennzeichnung, wo sie sinnvoll ist, verpflichtend ist sie nicht.
Die Falle: erneute Veröffentlichung
Die Pflicht knüpft an die Handlung der Veröffentlichung an, nicht an das Erstellungsdatum des Inhalts. Das bedeutet: Sobald ihr einen alten KI-Inhalt nach dem 2. August 2026 erneut veröffentlicht oder weiterverwendet, gilt die Kennzeichnungspflicht für diese neue Veröffentlichung in voller Höhe.
Typische Fälle aus dem Agenturalltag:
- Repost eines alten KI-Visuals auf Social Media nach dem Stichtag
- Wiederverwendung eines 2025 erstellten KI-Produktbilds in einer neuen Kampagne
- Übernahme alter KI-Texte in einen neuen Blogartikel oder Newsletter
- Ausspielen alter Motive auf einem neuen Kanal oder für einen neuen Kunden
Was das für eure Prozesse heißt
Ihr braucht keine Alt-Inventur, aber ihr braucht ab dem Stichtag einen sauberen Prozess für alles, was neu rausgeht, auch wenn es aus dem Archiv kommt. Praktisch heißt das: Bei jeder Wiederverwendung kurz prüfen und die Entscheidung dokumentieren. ActWerk erfasst dafür das Veröffentlichungsdatum in jedem Registereintrag, damit im Prüfungsfall klar ist, welche Veröffentlichung wann nach welchem Regelwerk eingeordnet wurde.
Am Rande für die Technik-Seite: Für generative Systeme, die vor dem Stichtag auf dem Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2) eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft die Tool-Anbieter, nicht die Kennzeichnungspflichten für eure veröffentlichten Inhalte.
Wie viele eurer Inhalte sind betroffen?
Der kostenlose Betroffenheits-Check zeigt es in 2 Minuten, inklusive eurer größten Lücken.
Betroffenheits-Check startenStand: Juli 2026, auf Basis von Art. 50 AI Act, den Leitlinien der EU-Kommission (Entwurf 08.05.2026) und dem Code of Practice (final 10.06.2026). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.