17.07.2026 · 5 Min. Lesezeit

KI-Musik und der AI Act: Wann Suno-Songs und KI-Stimmen gekennzeichnet werden müssen

Reine KI-Musik meist nein. Geklonte Stimmen und Songs, die wie echte Künstler klingen, sind Audio-Deepfakes und müssen gekennzeichnet werden.

KI-Musik ist im Marketing angekommen: Jingles aus Suno, Hintergrundmusik aus Udio oder Mubert, Sprecherstimmen aus ElevenLabs. Die Rechtslage nach Art. 50 AI Act unterscheidet dabei streng zwischen der Musik selbst und Stimmen realer Personen.

Reine KI-Musik: meist keine Offenlegungspflicht für euch

Ein komplett von KI komponierter Song ohne Bezug zu realen Personen ist in der Regel kein Deepfake im Sinne von Art. 50 Abs. 4, denn er ähnelt keiner bestehenden Person und keinem realen Ereignis. Für euch als veröffentlichendes Unternehmen besteht damit meist keine Offenlegungspflicht.

Die maschinenlesbare Markierung der Audiodatei (Art. 50 Abs. 2) ist Sache des Tool-Anbieters, also von Suno, Udio und Co. Entfernt diese Markierungen nicht aktiv; das würde die Compliance-Kette brechen.

Die rote Linie: Stimmen realer Personen

Ganz anders sieht es aus, sobald echte Personen ins Spiel kommen:

  • Voice-Cloning: Die geklonte Stimme einer realen Person (Geschäftsführer, Prominente, Sprecher) ist ein Audio-Deepfake und muss als KI-generiert offengelegt werden
  • Soundalikes: Ein KI-Song, der klingt, als sänge ein bestimmter echter Künstler, fällt ebenfalls unter die Deepfake-Definition (und ist zusätzlich ein Fall für das Persönlichkeits- und Urheberrecht)
  • KI-Sprecherstimmen in Spots und Podcasts: Sobald Hörer die Stimme für eine echte Aufnahme eines Menschen halten können, solltet ihr die KI-Herkunft offenlegen
  • KI-Telefonstimmen und Voice-Bots: Hier greift zusätzlich die Chatbot-Pflicht aus Abs. 1, die KI muss sich zu erkennen geben

Praxis-Empfehlung für Agenturen

Dokumentiert jede Audio-Produktion mit KI-Anteil im Register, auch wenn das Ergebnis 'keine Kennzeichnung nötig' lautet. Bei Musik mit Gesang gilt: Je näher die Stimme an einer realen, erkennbaren Person liegt, desto sicherer seid ihr mit einer Kennzeichnung. ActWerk führt euch durch genau diese Abwägung und markiert Grenzfälle für die anwaltliche Klärung.

Wie viele eurer Inhalte sind betroffen?

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Stand: Juli 2026, auf Basis von Art. 50 AI Act, den Leitlinien der EU-Kommission (Entwurf 08.05.2026) und dem Code of Practice (final 10.06.2026). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.