17.07.2026 · 4 Min. Lesezeit
Chatbot-Kennzeichnung ab August 2026: Was Abs. 1 für Support-Bots und Voice-Assistenten verlangt
Jeder Chatbot muss bei der ersten Interaktion klar zu erkennen geben, dass eine KI antwortet. Ein AGB-Hinweis reicht nicht.
Die Chatbot-Pflicht ist die einfachste der Art.-50-Pflichten und gleichzeitig die, die am schnellsten auffällt, wenn sie fehlt: Sie ist auf jeder Website öffentlich sichtbar. Ab dem 2. August 2026 muss jedes KI-System, das direkt mit Menschen interagiert, so gestaltet sein, dass die Betroffenen wissen, dass sie es mit einer KI zu tun haben.
Was konkret verlangt wird
Die Information muss bei der ersten Interaktion erfolgen und klar wahrnehmbar sein. Bewährt haben sich eine Kennzeichnung im Chat-Fenster selbst ('KI-Assistent') plus ein erster Bot-Satz wie: 'Hallo, ich bin der KI-Assistent von [Marke]. Ich beantworte deine Fragen automatisch.' Bei Voice-Bots und KI-Telefonassistenten gehört der Hinweis an den Gesprächsanfang.
Nicht ausreichend sind: ein Hinweis nur in den AGB oder der Datenschutzerklärung, ein Bot-Name, der menschlich klingt, oder ein Avatar-Foto einer echten Person ohne Klarstellung. Solche Gestaltungen können die Täuschung sogar verstärken.
Die Ausnahme und ihre Grenzen
Der Hinweis entfällt nur, wenn aus Sicht einer aufmerksamen Person aus den Umständen offensichtlich ist, dass eine KI antwortet. Diese Schwelle ist hoch: Je natürlicher euer Bot klingt, desto weniger greift die Ausnahme. Faustregel für die Praxis: Kennzeichnet immer. Der Hinweis kostet nichts, das Risiko schon.
Für Agenturen mit Kunden-Chatbots gilt zusätzlich: Dokumentiert pro Kunde, wie der Bot gekennzeichnet ist. ActWerk erfasst Chatbots als eigenen Inhaltstyp im Register, damit der Nachweis pro Mandant sauber vorliegt.
Wie viele eurer Inhalte sind betroffen?
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Betroffenheits-Check startenStand: Juli 2026, auf Basis von Art. 50 AI Act, den Leitlinien der EU-Kommission (Entwurf 08.05.2026) und dem Code of Practice (final 10.06.2026). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.