22.07.2026 · 5 Min. Lesezeit
Die offiziellen EU-Icons für KI-Inhalte: So kennzeichnest du ab August 2026 richtig
Seit Juni 2026 gibt es offizielle EU-Icons („AI“, „AI GENERATED“, „AI MODIFIED“) — frei nutzbar, in vier Varianten, mit klaren Platzierungsregeln aus dem Code of Practice.
Lange war unklar, wie eine sichtbare KI-Kennzeichnung konkret aussehen soll — Art. 50 AI Act schreibt die Pflicht vor, aber kein Symbol. Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission den finalen Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht und dazu erstmals offizielle EU-Icons bereitgestellt. Die Icons sind für alle frei nutzbar, ohne Namensnennung, und dürften sich schnell als Standard etablieren.
Die drei offiziellen EU-Icons
Die Kommission stellt drei Icon-Typen bereit, jeweils als Pill-Badge in vier Varianten (schwarz, weiß, jeweils auch halbtransparent), in SVG und PNG:
- „AI GENERATED“ — für Inhalte, die vollständig von KI erzeugt wurden, ohne menschliche Bausteine oder redaktionelle Kontrolle (reines Prompting zählt nicht als Kontrolle).
- „AI MODIFIED“ — für bestehende, von Menschen erstellte Inhalte, die mit KI teilweise verändert wurden (z. B. Gesichtstausch, KI-Retusche).
- „AI“ (Basis-Icon) — das allgemeine Icon, wenn KI beteiligt war; laut Nutzertests der Kommission wirkt es am besten in Kombination mit einem kurzen Textlabel.
So müssen die Icons platziert werden
Der Code of Practice macht konkrete Vorgaben zur Platzierung — sie decken sich mit dem, was Art. 50 an „klarer und erkennbarer“ Offenlegung verlangt:
- Beim ersten Kontakt klar erkennbar — nicht erst nach Klick, Scroll oder auf Nachfrage.
- Nicht von anderen Elementen überdeckt (Sticker, Overlays, Player-Leisten).
- Direkt in den Inhalt eingebettet, sodass die Kennzeichnung beim Teilen und Herunterladen erhalten bleibt.
- In gut lesbarer Größe; bei Video und Audio ausreichend lange wahrnehmbar.
- Mit Alt-Text bzw. Hinweis für Screenreader (Barrierefreiheit).
Was der Code of Practice sonst noch regelt
Der Code ist ein freiwilliges Instrument: Wer unterzeichnet, bekommt einen anerkannten Weg, die Transparenzpflichten umzusetzen. Für die maschinenlesbare Markierung (Metadaten, Wasserzeichen) nimmt er die Anbieter der KI-Systeme in die Pflicht — nicht deren Nutzer. Verwender, also Unternehmen und Agenturen, die KI-Inhalte veröffentlichen, betrifft vor allem die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten zu Themen öffentlichen Interesses.
Übergangsweise erlaubt der Code auch ein schlichtes Zwei-Buchstaben-Label in der Landessprache — „KI“ auf Deutsch, „AI“ auf Englisch —, bis das einheitliche EU-Icon flächendeckend etabliert ist. Wichtig: Wer die Icons nutzt, ohne den Code zu unterzeichnen, darf damit nicht den Eindruck erwecken, Unterzeichner zu sein.
Was heißt das für deine Praxis?
Für jeden kennzeichnungspflichtigen Inhalt stellt sich jetzt nicht mehr die Frage „womit kennzeichnen?“, sondern nur noch „welches Icon und wohin damit?“. Genau das beantwortet in ActWerk das Kennzeichnungs-Kit: Zu jedem pflichtigen Registereintrag bekommst du das passende offizielle EU-Icon zum Download, den fertigen Labeltext und Platzierungshinweise für deine Kanäle — automatisch zugeordnet nach festem, versioniertem Regelwerk, ohne menschliche Einzelfallprüfung. Keine Rechtsberatung.
Wie viele eurer Inhalte sind betroffen?
Der kostenlose Betroffenheits-Check zeigt es in 2 Minuten, inklusive eurer größten Lücken.
Betroffenheits-Check startenStand: Juli 2026, auf Basis von Art. 50 AI Act, den finalen Leitlinien der EU-Kommission (20.07.2026) und dem Code of Practice (final 10.06.2026). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.