17.07.2026 · 5 Min. Lesezeit
Wann müssen KI-Texte gekennzeichnet werden? Public Interest und die redaktionelle Ausnahme
Nur Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, und auch die nicht, wenn eine benannte Person sie geprüft hat und die Verantwortung trägt.
Bei KI-Texten herrscht die größte Verunsicherung: Muss jetzt jeder ChatGPT-Text ein Label tragen? Nein. Die Pflicht aus Art. 50 Abs. 4 ist eng zugeschnitten, hat aber zwei Bedingungen, die man genau kennen sollte.
Bedingung 1: Thema von öffentlichem Interesse
Kennzeichnungspflichtig sind nur KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gemeint sind Themen wie Gesundheit, Finanzen, Politik, Sicherheit oder Umwelt, also alles, wo Fehlinformation echten Schaden anrichten kann.
Im Umkehrschluss: Reine Produktwerbung, Slogans, Produktbeschreibungen und klassische Marketing-Texte fallen normalerweise nicht unter die Pflicht. Vorsicht bei Content-Marketing: Der Ratgeber-Blogartikel 'So schützt du deine Haut im Sommer' einer Kosmetikmarke informiert die Öffentlichkeit über ein Gesundheitsthema und kann sehr wohl darunterfallen.
Bedingung 2: keine redaktionelle Kontrolle
Selbst beim Public-Interest-Text entfällt die Kennzeichnung, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Die Hürde liegt höher, als sie klingt. Nach den Leitlinien braucht es eine namentlich benennbare Person, die den Text wirklich inhaltlich geprüft hat und dafür geradesteht. Flüchtiges Drüberlesen oder ein pauschales 'die Redaktion prüft alles' genügt nicht. Und im Prüfungsfall muss belegbar sein, wer wann was geprüft hat.
So setzt ihr das sauber um
Für Agenturen bedeutet das eine dokumentierte Verantwortungskette: Wer prüft den Text, was umfasst die Prüfung, wann ist sie erfolgt? ActWerk fragt genau diese Punkte bei jeder Text-Einordnung ab und schreibt sie in den Registereintrag. Damit wird aus der redaktionellen Ausnahme ein belastbarer Nachweis statt einer Behauptung.
Übrigens: KI-assistiertes Schreiben, bei dem ihr die KI nur für Recherche, Gliederung oder Feinschliff nutzt und den Text substanziell selbst verantwortet, ist regelmäßig gar kein 'KI-generierter Text' im Sinne der Vorschrift. Auch diese Einordnung dokumentiert ihr am besten pro Inhalt.
Wie viele eurer Inhalte sind betroffen?
Der kostenlose Betroffenheits-Check zeigt es in 2 Minuten, inklusive eurer größten Lücken.
Betroffenheits-Check startenStand: Juli 2026, auf Basis von Art. 50 AI Act, den Leitlinien der EU-Kommission (Entwurf 08.05.2026) und dem Code of Practice (final 10.06.2026). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.